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   BVerwG, 04.07.2001 - 1 B 248.01   

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https://dejure.org/2001,15324
BVerwG, 04.07.2001 - 1 B 248.01 (https://dejure.org/2001,15324)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2001 - 1 B 248.01 (https://dejure.org/2001,15324)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 1 B 248.01 (https://dejure.org/2001,15324)
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  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2001 - 1 B 248.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass sowohl im Rahmen des Art. 16 a GG als auch des § 51 Abs. 1 AuslG die Grundsätze über die inländische Fluchtalternative auch dann anzuwenden sind, wenn der Verfolgerstaat in einer Region seine Gebietsgewalt vorübergehend faktisch verloren hat, unabhängig davon, ob die Sicherheit vor (erneuter) Verfolgung am Ort der inländischen Fluchtalternative durch eine (andere) staatliche oder staatsähnliche Gewalt gewährleistet oder vermittelt wird oder ob dort eine (andere) staatliche oder staatsähnliche Friedensordnung überhaupt existiert (vgl. die auch in der Berufungsentscheidung zitierten Urteile vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 sowie vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 15.99 - BVerwGE 109, 353 ).
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2001 - 1 B 248.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass sowohl im Rahmen des Art. 16 a GG als auch des § 51 Abs. 1 AuslG die Grundsätze über die inländische Fluchtalternative auch dann anzuwenden sind, wenn der Verfolgerstaat in einer Region seine Gebietsgewalt vorübergehend faktisch verloren hat, unabhängig davon, ob die Sicherheit vor (erneuter) Verfolgung am Ort der inländischen Fluchtalternative durch eine (andere) staatliche oder staatsähnliche Gewalt gewährleistet oder vermittelt wird oder ob dort eine (andere) staatliche oder staatsähnliche Friedensordnung überhaupt existiert (vgl. die auch in der Berufungsentscheidung zitierten Urteile vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 sowie vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 15.99 - BVerwGE 109, 353 ).
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